Osteopathie

Jeder Organismus steht in einer Art Gleichgewicht, dass nennt man Gesundheit. Bevor man eine Krankheit als solches benennt, gab es zuvor einen Zustand des Ungleichgewichtes. Osteopathie sucht für dieses Ungleichgewicht die Ursache. Mit holistischen Ansatz sowie mit der psychischen, physischen und sozialen Betrachtung der Person.

Der Entdecker A.T. Still (1828-1917) in Amerika

  • Er beginnt die Hand als zentrales, diagnostisches Mittel einzusetzen. Neben der Auseindandersetzung mit der Anatomie und den komplexen Zusammenhängen im Körper, beschäftigt er sich mit alternativen Heilmethoden und ausgiebigen Naturbeobachtungen.

Still (Begründer der Osteopathie) stellt die Osteopathie auf folgende Basisprinzipien:

  • Der Körper arbeitet als eine völlige Einheit.

  • Der Körper besitzt selbstheilende und selbstregulierende Mechanismen.

  • Struktur und Funktion beeinflussen sich gegenseitig

  • Anormaler Druck in einem Teil des Körpers führt zu anormalem Druck und Anspannung in anderen Teilen des Körpers

J.M. Littlejohn (1865-1947)

• Beginnt die Osteopathie wissenschaftlich zu belegen.

W.G. Sutherland (1873-1954)

• Entwickelt das Konzept der kraniosakralen Osteopathie.

Die Osteopathie ist die Medizinphilosophie in ihrer Gesamtheit egal mit welchen Techniken (Craniosakrale-, viscerale-, praietale Osteopathie, Chiropraktik) gearbeitet wird. Die Ausbildung kann von Ärzten, Physioherapeuten und Heilpraktikern absolviert werden. Desweiteren kann ein Masterstudiengang in Osteopathie nach dem Abitur abgeschlossen werden.

KOSTEN

Gesetzliche Krankenkassen

Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die osteopathische Behandlung in unterschiedlicher Höhe. Ob Ihre Krankenkasse Sie bei der Kostenübernahme unterstützt können Sie in der Liste finden: bundesverband osteopathie e.v. – bvo oder http://www.osteokompass.de/patieneninfo-krankenkasse.html

Sie können sich auch direkt auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse informieren.

Ich verfüge über die von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Nachweise zur Abrechnung der osteopathischen Leistungen.

Private Krankenkassen

Die Abrechnung der osteopathischen Behandlung erfolgt auf Grundlage der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GEBÜH). Private Kassen übernehmen in der Regel die Kosten für die Behandlung voll.

Sollten sie Fragen zu Ihrer Verordnung oder zur Abrechnung haben, kontaktieren Sie mich bitte telefonisch.